Zahlreiche Ursachen – das Kaskogutachten als Lösung
Passiert im Straßenverkehr ein Unfall, ist nicht immer ein anderer Autofahrer zwingend schuldig. Besonders Wildunfälle sind keine Seltenheit. Wenn Sie in einen solchen verwickelt werden, geht dies nicht spurlos an Ihrem Fahrzeug vorüber. Im Gegenteil – derartige Unfälle hinterlassen erhebliche Schäden, bei der Ihre jeweilige Kaskoversicherung greift. Wenden Sie sich vertrauensvoll an mich vom Sachverständigenbüro Matthias Schaub in Bayreuth. Ich erstelle für Sie ein neutrales und unabhängiges Kaskogutachten.
Beachten Sie jedoch, dass Sie im Falle eines Kaskoschadens den Gutachter nicht zwingend selbst wählen dürfen. Allerdings steht es Ihnen frei, bei der entsprechenden Versicherung einen Vorschlag zu machen. Wenn Sie Glück haben, wird Ihr Vorschlag gewährt. Wählen Sie ohne Zustimmung der Versicherung einen eigenen Gutachter, sind die Kosten von Ihnen selbst zu tragen.
Überzeugen Sie sich selbst von meinem Know-how.
Setzen Sie sich einfach mit mir in Verbindung:
0171 - 230 998 9
Was die Teilkaskoversicherung abdeckt
Grundsätzlich verlaufen die Grenzen bei der Teil- und Vollkaskoversicherung fließend. Beide Versicherungsformen gelten als freiwillige Ergänzung zur Kfz-Haftpflichtversicherung. Lesen Sie nachfolgend im Einzelnen, bei welchen Unfallursachen ein Schaden an Ihrem Fahrzeug von der Teilkaskoversicherung reguliert wird. Auch hierbei gilt zu beachten, dass die einzelnen Ursachen von Versicherung zu Versicherung variieren können:
- Diebstahl
- Brand
- Unwetter (z.B. Sturm, Hagel, Überschwemmung)
- Wildunfälle
- Marderbiss
Vollkaskoversicherung: Gehen Sie auf Nummer sicher
Bei bestimmten Schäden kommt weder die Haftpflicht- noch die Teilkaskoversicherung für Schäden am Fahrzeug auf. In solchen Fällen ist eine Vollkaskoversicherung die beste Versicherungslösung. In dieser Versicherungsart sind sämtliche Leistungen der Teilkaskoversicherung inkludiert.
Die Vollkaskoversicherung deckt Folgendes ab:
- Selbst verursachte Schäden
- Vandalismusschäden (abhängig vom jeweiligen Vertragsstand)
- Betriebsschäden
- Autoschlüsselverlust
- Und vieles mehr
In beiden Fällen – sowohl Teil- als auch Vollkasko-Angelegenheiten – erstelle ich Ihnen auf Wunsch ein Gutachten.